Unsere AGBs (Allgemeine Geschäftsbedingungen)

1. Allgemeines

Lieferungen und Leistungen erfolgen von der Firma EDV-Dienstleistungen Oliver Hänsel ausschließlich zu diesen Vertragsbedingungen. Mit Annahme unseres Angebotes erkennt der Kunde diese Bedingungen an, und zwar auch, soweit sie mit seinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise in Widerspruch stehen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von der Firma EDV-Dienstleistungen Oliver Hänsel schriftlich bestätigt werden.


2. Auftragserteilung

Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten. Der Umfang der von uns zu erbringenden Leistungen wird allein durch unsere Auftragsbestätigung festgelegt.


3. Gewährleistungsbestimmungen

Die Firma EDV-Dienstleistungen Oliver Hänsel tritt ihre Gewährleistungsansprüche, die sie gegenüber ihren Vorlieferanten hat, an ihre Kunden ab. Gewährleistungsansprüche stehen nur dem unmittelbaren Auftraggeber zu und sind nicht abtretbar. Reparaturen, die außerhalb der Gewährleistungsfrist von der Firma EDV-Dienstleistungen Oliver Hänsel für den Kunden durchzuführen sind, werden gemäß der jeweils gültigen Reparaturpauschalen berechnet. Durch Gewährleistung treten keine neuen Gewährfristen in Kraft. Verschleißerscheinungen und die Folgen unsachgemäßer Lagerung oder Benutzung der Ware seitens des Kunden sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Unsere Gewährpflicht erlischt, wenn der Kunde offensichtliche Mängel uns nicht innerhalb einer Woche nach Eintreffen der Ware bei ihm mitteilt.


4. Haftung

Ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus Verschulden bei Vertragsabschluß, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, aus positiver Vertragsverletzung, insbesondere für Mangelfolgeschäden, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bei uns oder unseren Erfüllungsgehilfen. Der Auftraggeber ist für die Sicherung seiner Datenbestände selbst verantwortlich. Eine Haftung für den Verlust von Daten ist ausgeschlossen, soweit der Datenverlust nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln oder Unterlassen der Firma EDV-Dienstleistungen Oliver Hänsel verursacht wurde.


5. Lieferzeit

Die Lieferfrist beginnt, sobald eine Einigung über sämtliche Auftragsbedingungen erzielt und die Klärung etwaiger Vertragsmodalitäten erfolgt ist. Ansprüche aus Nichteinhaltung einer Lieferfrist bestehen nur, wenn eine Nachfrist von mindestens zwei Wochen per Einschreiben gesetzt ist und auch die Nachfrist nicht eingehalten ist. Betriebsstörungen - gleich welcher Sphäre und gleich wodurch bedingt - befreien von der Einhaltung bestimmter vereinbarter Lieferfristen. Sie berechtigen zum gänzlichen oder teilweisen Rücktritt. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.


6. Preise

Die Preise sind freibleibend.


7. Zahlung

Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen der Firma EDV-Dienstleistungen Oliver Hänsel 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Der Käufer verpflichtet sich, nach Ablauf dieser Frist ohne besondere Mahnung Zinsen auf unsere Forderung in Höhe von 5% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen und können jederzeit zurückgegeben werden.


8. Eigentumsvorbehalt

a) Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Ware vor, bis sämtliche Forderungen des gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung einschließlich der künftig entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen beglichen sind.

b) Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nur dann berechtigt, wenn er dem Verkäufer hiermit schon jetzt alle Forderungen abtritt, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen Abnehmer oder Dritte erwachsen.

c) Wird Vorbehaltsware unverarbeitet oder nach Verarbeitung in Verbindung mit Gegenständen, die ausschließlich im Eigentum des Käufers stehen, veräußert, so tritt der Käufer schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderung in voller Höhe an den Verkäufer ab. Wird Vorbehaltsware vom Käufer nach Verarbeitung /Verbindung zusammen mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware veräußert, so tritt der Käufer schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest ab. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an.

d) Zur Einziehung dieser Forderung ist der Käufer auch nach Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Verkäufers die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Jedoch verpflichtet sich der Verkäufer, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen nachkommt. Der Verkäufer kann verlangen, dass der Käufer ihm die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt.

e) Die Verarbeitung oder Umbildung von Vorbehaltsware wird durch den Käufer stets für den Verkäufer vorgenommen. Wird die Vorbehaltsware mit im Alleineigentum des Käufers stehenden Gegenständen oder mit Gegenständen, an denen kein verlängerter Eigentumsvorbehalt besteht, verarbeitet, steht dem Verkäufer das Alleineigentum an der neuen Sache zu. Wird die Vorbehaltsware mit anderen nicht dem Verkäufer gehörenden Gegenstände verarbeitet, so steht dem Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen z.Zt. der Verarbeitung zu.

f) Wenn der Wert der bestehenden Sicherheit die zu sichernden Forderungen um mehr als 15% übersteigt, ist der Verkäufer auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe verpflichtet.

g) Sie erhalten mit dem Erwerb des Produktes Eigentum an dem Datenträger mit dem darin verkörperten Programm. Die Software sowie etwaige Beschreibungen, Dokumentationen sowie sonstiges Begleitmaterial sind urheberrechtlich geschützt. Ihr Eigentumsrecht wird dadurch eingeschränkt. Mit dem Erwerb der Software wird Ihnen das einfache und persönliche Recht, die beiliegende Kopie der Software auf einem einzelnen Computer (d. h. mit nur einer einigen Zentraleinheit [ CPU ]) zu benutzen, eingeräumt. Die Vervielfältigung ist nur zum Erstellen einer Sicherungskopie gestattet.

h) Shareware (alle im Internet erhältlichen Softwarelösungen wie Fahrtenbuch, Kassenbuch...) können beliebig lange getestet werden. Die Demo-Versionen besitzen den vollen Funktionsumfang. Einzige Einschränkung sind die Ausdrucke auf einem Drucker. Angezeigte Bildschirmausdrucke entsprechen den späteren Ausdrucken auf einem Drucker. Nach dem Kauf und der Übermittlung der Lizenznummer ist eine Rückgabe ausgeschlossen.


9. Schadensersatz bei Vertragsverletzung

Die Firma EDV-Dienstleistungen Oliver Hänsel macht darauf aufmerksam, dass Sie für alle Schäden aufgrund von Urheberverletzungen haften, die dem Lizenzgeber aus einer Verletzung dieser Vertragsbestimmungen durch Sie entstehen. Zudem machen wir darauf aufmerksam, dass eine Vervielfältigung oder Verbreitung der Software oder einer bearbeiteten oder umgestalteten Fassung mit einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bedroht ist.


10. Datenspeicherung

Gemäß § 28 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) machen wir darauf aufmerksam, dass die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV-Anlage gemäß § 33 (BDSG) verarbeitet und gespeichert werden. Persönliche Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.


11. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für Zahlung und Lieferung für beide Vertragspartner ist Löbau. Gerichtsstand ist Löbau. Sollten unterschiedliche Geschäftsbedingungen verschiedene Gerichtsstände ausweisen, so wird hiermit Löbau als Gerichtsstand vereinbart. Es wird ausdrücklich das Recht der Bundesrepublik Deutschland vereinbart.


12. Schlussbestimmungen

Die Rechtswirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Verbindlichkeit des Vertrages im übrigen nicht. Mit Bekanntgabe dieser Geschäftsbedingungen verlieren alle bisherigen Bedingungen ihre Gültigkeit.



Stand: 20. April 2007

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