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Die E-Rechnung kommt

von Oliver Hänsel

Ab dem 1. Januar 2025 gilt die E-Rechnungspflicht bei B2B-Geschäften.

Eine E-Rechnung ist der ab dem 01.01.2025 geltende einheitliche Standard für das Versenden und Empfangen von Rechnungen in B2B-Geschäften.

Anders als bei Rechnungen aus Papier oder bisher verbreiteten Dateiformaten, wie z.B. PDF-, Word- und Exceldateien, stellt die E-Rechnung die Rechnungsinhalte in einem strukturierten, maschinenlesbaren Datensatz dar. Dieser basiert nach der EU-Norm EN-16931 auf einem XML-Format.

 

Vorteile der Elektronische Rechnungen …

  • kommen schneller beim Empfänger an und beschleunigen die Bearbeitung,
  • können so für schnellere Zahlungseingänge und einen verbesserten Cashflow sorgen,
  • bringen mehr Effizienz in den Arbeitsalltag und unterstützen Sie so dabei, Zeit zu sparen,
  • reduzieren Porto- und Materialkosten durch den Wegfall von postalischen Versendungen und
  • vereinfachen nicht zuletzt auch die Archivierung, weil sie nicht in Ordnern gelagert, sondern digital gespeichert werden.

 

Nähere Informationen finden Sie >> hier

 

Unsere OrgaMAX-Kunden sind selbstverständlich weiterhin auf der sicheren Seite. Alle notwendigen Funktionen, um die Vorgaben zur E-Rechnung zu erfüllen werden zeitnah als kostenloses Update in orgaMAX eingespielen.

Die E-Rechnungs-Funktion steht allen Kunden zur Verfügung, die orgaMAX Buchhaltung nutzen oder einen aktiven orgaMAX ERP-Vertrag haben.

 

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